Ihr Immobilienanwalt – jetzt in Stuttgart: ausgezeichnete Expertise im Immobilienrecht und Baurecht



Rechtliche Expertise im Immobilienrecht
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Kernkompetenzen.
Baurecht
Umfassende Beratung in allen Fragen des Baurechts, darunter Baubegleitung, Geltendmachung von Mängelrechten, Zahlungsforderungen und die Prüfung von Bauverträgen.
Maklerrecht
Rechtliche Unterstützung für Immobilienmakler und Maklerkunden, unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Maklerprovision und Erstellung von Maklerverträgen.

Kaufvertragsprüfung
Prüfung und Optimierung von Immobilienkaufverträgen, Ausarbeitung wesentlicher Themen zur Vorbereitung auf den Notartermin.

Immobilienrecht
Spezialisierung auf rechtliche Aspekte im Immobilienrecht, Geltendmachung von Mängelrechten bei arglistigem Verschweigen von Mängeln an der Immobilie und Schadenersatz.

Kompetente Rechtsberatung im Immobilienrecht durch spezialisierten Rechtsanwalt in Stuttgart

Haftung von Verkäufern trotz Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag
Arglistige Täuschung beim Hauskauf
Verschweigt ein Verkäufer während des Kaufvorgangs einen ihm bekannten Mangel oder Umstand, der für den Käufer erheblich ist, handelt er mit Arglist, wenn er den Mangel kennt. Das Gleiche gilt, wenn er bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben zum Kaufobjekt macht. In diesen Fällen können Käufer Mängelrechte geltend machen, wie z.B. Rücktritt, Schadenersatz oder Kaufpreisminderung. Dies gilt selbst dann, wenn im notariellen Grundstückskaufvertrag eine Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sein sollte.
Haftung von Bauunternehmen für Mängel vor und nach Abnahme
Baumängel können sowohl vor als auch nach der Abnahme vorliegen. Die richtige Geltendmachung von Mängelrechten während der Bauzeit oder Gewährleistungszeit spielt insofern eine wichtige Rolle. Während die Gewährleistung bei einfachen BGB-Bauverträgen regelmäßig 5 Jahre beträgt, sind bei VOB/B-Verträgen 4 Jahre Gewährleistung vorgesehen. Die Abnahme spielt hierbei eine große Rolle – auf die Protokollierung der Mängel und auf Vorbehalte, wie z.B. hinsichtlich von Vertragsstrafen, sollte stets geachtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Mängelrechte und Schadenersatz nicht mehr geltend gemacht werden können.
Rückforderung von Maklerprovision
Haftung von Immobilienmaklern wegen Widerruf oder Pflichtverletzung
Der Maklervertrag verpflichtet den Makler zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Maklerkunden. Sofern ein Makler Informationspflichten verletzt, ist er u.U. zum Schadenersatz verpflichtet. Dies kann bei groben Pflichtverletzungen durch den Makler dazu führen, dass er sogar seine Provisionsansprüche verliert, weil er sich als rechtlich unwürdig erweist.Zudem muss ein Makler bei bestimmten bei Verträgen, die per Fernsabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, den Verbraucher über das Widerrufsrecht aufklären.
Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, können Maklerkunden oft auch nach einem Jahr den Maklervertrag noch widerrufen und die Provision zurückfordern.

Die Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei ist entscheidend für eine kompetente und erfolgreiche Abwicklung von Immobilien- und Bauprojekten.
Ihr Partner für rechtliche Klarheit im Immobilienrecht
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Immobilienrecht, Baurecht und Maklerrecht – einfach und verständlich erklärt.

Was umfasst das Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht regelt Kauf, Verkauf, Vermietung und Nutzung von Immobilien sowie rechtliche Fragen zu Grundbucheinträgen und Verträgen.
Welche Rechte habe ich als Bauherr?
Als Bauherr haben Sie unter anderem Rechte auf mängelfreie Ausführung, Vertragsklarheit und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Wie können wir bei Maklerverträgen helfen?
Wir prüfen Ihre Maklerverträge auf rechtliche Fallstricke und beraten Sie zu Provisionen, Kündigungsfristen und Vertragsgestaltung.
Was tun, wenn Baumängel auftreten?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche, damit Baumängel schnell und vollständig behoben werden.

Kompetente Unterstützung für Bauprojekte
Lassen Sie sich jetzt beraten und profitieren Sie von unserer Expertise – kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Lösung.
Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch.Vermeiden Sie rechtliche Risiken.
Rechtssichere Beratung beim Immobilienkauf
Unsere transparenten Preisstrukturen bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen mit klaren Vorteilen für jeden Bedarf.
Vertragsprüfung
Umfassende Prüfung von Immobilienkaufverträgen, um Risiken zu minimieren und Ihre Interessen zu schützen.
Baurechtsberatung
Beratung zu Bauprojekten, rechtlichen Anforderungen und Konfliktlösungen im Bauwesen und baubegleitende Rechtsberatung.
Maklerrecht
Klärung rechtlicher Fragen zwischen Maklern, Käufern und Verkäufern, um reibungslose Geschäftsabläufe sicherzustellen; Abwehr und Geltendmachung von Maklerprovision.
Kostenloses Ersttelefonat*
Königstr. 38
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711-769732069
E-Mail: kanzlei[at]immobilienrecht-stuttgart.de
*Das Ersttelefonat beinhaltet keine Beratung und beschränkt sich auf ca. 10 Minuten.